Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention in den Bundesländern?

03.07.2010

Der Europäische Gerichtshof betrachtet die Verweigerung von Wohnungslosenhilfe als Verstoß gegen Artikel 3 der europäischen Menschenrechtskonvention. In mehreren Bundesländern Österreichs bleiben Asylwerbern und Drittstaatsangehörigen die Türen von Notschlafstellen und anderen Einrichtungen der WLH verschlossen. Mehr dazu hier