Recht auf Wohnen: wie weit ist es damit her in Österreich?

18.10.2010

Nach schriftlicher und telefonischer Erinnerung liegen uns nun mehr oder minder detaillierte Antworten aller Parlamentsklubs auf unseren Vorschlag zur verfassungsmäßigen Verankerung eines Rechts auf Wohnen (von Februar 2010) vor.
Mit Bedauern müssen wir – leider nicht überraschend – den Äußerungen der Klubs entnehmen, dass es um eine bundespolitische Initiative zur Verbesserung der Wohnversorgung der Armutsbevölkerung in Österreich (ib. der Rehabitationsperspektiven wohnungsloser Haushalte) realpolitisch sehr schlecht steht. Für äußerst bedauerlich halten wir insbesondere, dass die parlamentarische Diskussion über die Verankerung von
Grundrechten in der Verfassung nun schon seit fünf Jahren ruht und auch auf Bundesebene inzwischen nichts weitergegangen ist, auch bezüglich weiterer Frage- und Aufgabenstellungen zur Verbesserung der
Rechtsstellung von wohnungslosen Personen, abgesehen davon,
dass die Maklergebühren reduziert wurden.

Deshalb haben wir die Parlamentsklubs in unseren Antwortschreiben auf die reale Wohnmisere in Österreich hingewiesen, darauf, dass nach wie vor – und wohl auch weiterhin:
• Mietverträge für die Rehabitation von wohnungslosen Haushalten in der vollen Höhe versteuert und vergebührt werden
• in den Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen bezüglich der Zugänge zu leistbaren Wohnungen gelten und in ungleichen Belastungen und Hürden zur Inanspruchnahme münden
• seit der Freigabe der Zweckbindung der Wohnbaufördermittel sowie aufgrund ausgesetzter Indexanpassung (seit 2001) die Leistungen des sozialen Wohnbaus in Österreich maßgeblich zurückgegangen sind
• seit der Aufhebung der Kategoriemietzinsobergrenzen Wohnen zu einer Armutsfalle der besonderen Art geworden ist
• in Österreich keine einheitlichen Standards für die praktischen Vorsorgen zur Prävention von Wohnungslosigkeit gewährleistet sind (Beispiel: nur in sechs von neun Bundesländern gibt es Einrichtungen zur Delogierungsprävention!)
• Österreich keine adäquaten Vorsorgen für ein systematisches Monitoring von Wohnungslosigkeit geschweige denn für eine systematische Evaluation der Wohnungslosenhilfe (so es diese denn gibt) realisiert.
Den zum Teil sehr rosigen bzw. fehlinformierten Darstellungen aus den Parlamentsklubs haben wir deshalb in unseren Antwortschreiben entgegengehalten, dass die derzeitige Praxis in den Bundesländern aus der Sicht der Wohnungslosenhilfe äußerst ungenügend und unbefriedigend ist. Das beginnt mit der Tatsache, dass Wohnungslosenhilfe in den Ländern durch die Bank als Agenda der Sozialpolitik gesehen wird und letztlich keinerlei wohnpolitischen Kompetenzen für die Lösung dieser Aufgabenstellungen gewährleistet werden. Es betrifft zudem auch die
Tatsache, dass die Länder mit dem Instrument der Wohnbeihilfe leider in der Regel sehr restriktiv umgehen (Ausnahme OÖ und mittlerweile auch Vorarlberg) und dieses Angebot auf BewohnerInnen von geförderten Wohnungen einschränken – und zu diesen haben viele Wohnungslose keinen Zugang!

Die Nachrichten aus dem Hohen Haus in Kurzfassung:
Rote Post: Die Fraktion der SPÖ steht einer verfassungsmäßigen Verankerung des Rechts auf Wohnen positiv gegenüber, allerdings nicht in einer individuell einklagbaren Form.
Eindämmung der Preisentwicklung sowie Wiedereinführung der Zweckbindung der Mittel für die Wohnbauförderung sind ausgewiesene Zielsetzungen des SPÖ-Klubs, der zudem verspricht, sich für die Ziele der BAWO einsetzen zu wollen (vorbehaltlich der realpolitischen Wirklichkeit – was immer das heißen mag). SPÖ Stellungnahme im Originalwortlaut und Antwort der BAWO

Schwarze Post: Auch der Klubobmann der ÖVP-Fraktion, Karlheinz Kopf, verweist in seinem Antwortschreiben auf den gescheiterten Konvent und bezweifelt insbesondere, ob eine gesonderte Diskussion des Rechts auf Wohnen einen Sinn machen könnte. Aus der Sicht der ÖVP müsse in jedem Fall vorrangig „die persönliche Leistungsfähigkeitund Eigenverantwortung des einzelnen angesprochen werden“. In diese Kategorie fallen dann wohl auch die weiteren Aussagen des Herrn Kopf, wonach die Maßnahmen
der vergangenen Jahren dazu beigetragen hätten, das Prinzip der
Wohnungsgemeinnützigkeit in eine „moderne, soziale Marktwirtschaft integrierbar“ zu machen und dass die „eigentumsbildende Aufgabe“ (in Form der Kaufoptionsmodelle realisiert) nicht vergessen werden dürfte. Im Übrigen ist es aus Sicht des ÖVP-Klubs ohnedies durch die Beiträge der Länder und Städte gewährleistet, durch ein „dichtes Netz an Förderungen, Unterstützungen, Beratung und Hilfeleistung … Wohnungslosigkeit so gut es geht zu vermeiden und es sollte sichergestellt sein, dass all jene unterstützt werden, die aus den unterschiedlichsten Gründen von Wohnungslosigkeit betroffen sind“. ÖVP Stellungnahme im Originalwortlaut und Antwort der BAWO

Blaue Post: Aus der Sicht des FPÖ-Klubs bedarf es keiner weiteren Diskussion, wonach „jedermann über einen angemessenen Wohnraum verfügen“ soll. Dies zu gewährleisten, sei wesentlich Aufgabe gleichermaßen von Bund, Ländern und Gemeinden, und erfordert „ein Durcharbeiten der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen“. FPÖ Stellungnahme im Originalwortlaut und Antwort der BAWO

Orange Post: Das BZÖ bekennt sich zu den Zielsetzungen „einer solidarischen und sozialen Gesellschaft“, befürwortet deshalb die Verankerung von sozialen Grundrechten und will sich für „eine fraktionsübergreifende Diskussion zur Verankerung des Rechts auf
Wohnen in Österreich“ einsetzen. Unsere detaillierte Kritik an den bestehenden realexistierenden Rahmenbedingungen von Wohnpolitik einerseits und Wohnungslosenhilfe andererseits wird im Schreiben aus dem BZÖ-Klub allerdings ignoriert. BZÖ Stellungnahme im Originalwortlaut und Antwort der BAWO

Grüne Post: Die Grünen verweisen darauf, dass sie die Grundrechtsforderungen bereits in ihren Vorschlägen für den „Österreich-Konvent“ eingebracht haben und bedauern, „dass dieser Konvent in den Kinderschuhen stecken geblieben ist und von Seiten der anderen Parlamentsparteien keine Bereitschaft zur Fortführung der Grundrechtsdiskussion zu erwarten ist“. Vor diesem Hintergrund erscheint es als erfreulich, dass sich die Grünen für einfachgesetzliche Lösungen auf Bundesebene und Landesebene einsetzen wollen und die BAWO dezidiert zur Mitwirkung bei der Ausarbeitung von entsprechenden Anträgen in den Nationalrat einladen. Dieser Einladung werden wir gerne nachkommen. Grüne Stellungnahme im Originalwortlaut deren mitgesendeter Entwurf zum Grundrechtekatalog und Antwort der BAWO