Überblick

In der österreichischen Rechtsordnung nimmt die Bereitstellung von Wohnraum für die Bevölkerung einen prominenten Rang ein. So normieren die Leitsätze der Ländergesetze zu Raumordnung und Wohnbauförderung, Wohnversorgung  sicher zu stellen und leistbaren Wohnraum in ausreichender Quantität und adäquater Qualität zu schaffen, als zentrale Aufgabe der legistischen und administrativen Körperschaften. Das bundesweit gültige Mietrecht konstituiert zudem die Rechtsposition der MieterInnen als schützenswertes Gut und stellt eine Grundlage für die Sicherheit der Wohnversorgung bereit. Gewissermaßen ist damit eine Staatszielbestimmung konstituiert, wenngleich sich daraus letztlich kein individuell durchsetzbares Recht auf Wohnen ergibt.

Ein Blick auf die Lebens- und speziell die Wohnversorgung der Armutsbevölkerung in Österreich macht überdeutlich, dass es um dieses Recht auf Wohnen in der Alltagspraxis vieler Menschen und Familien nicht gut bestellt ist. Daran ändert auch das – im europäischen Vergleich – ausdifferenzierte und hochgelobte Modell des gemeinnützigen Wohnbaus, wie es in Österreich seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts realisiert wurde, nur wenig. Armut ist in der Mehrzahl der Armutshaushalte gleichbedeutend mit Wohnungsnot. Wohnprekariat und Wohnungslosigkeit stellen für einen großen Anteil der  Armutshaushalte nachhaltige Belastungen dar, bilden die Rahmenbedingungen für die Verfestigung von Armutsverhältnissen und führen auf Sicht zur Vererbung von Armut an die jeweils nächste Generation. Der hohe Anteil minderjähriger Personen innerhalb der Armutsbevölkerung Österreichs stellt ein alarmierendes Indiz dar und der Wohnpolitik in armutspolitischer Hinsicht ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
Der Arbeitskreis Housing Rights Watch vereinbarte folgendes Arbeitsprogramm:

- Recherche und Bundesländervergleich bezüglich Zugang zu leistbaren Wohnungen/Gemeindewohnungen
- Recherche und Bundesländervergleich zu den Voraussetzungen und Standards der Wohnbeihilfe
- Kontaktgespräche mit wichtigen PartnerInnen für diese Initiative; insbesondere mit gemeinnützigen Wohnbauträgern, dem Bundesministerium für Wirtschaft, der Arbeiterkammer und anderen; Ziel: Kooperation im HRW-Network Austria; Finanzierung einer Rechtsexpertise zur Realverfassung des Rechts auf Wohnen im österreichischen Rechtssystem; Finanzierung einer Studie zu den administrativen Rahmenbedingungen der Realisierung des Rechts auf Wohnen in Österreich
- Einrichtung dieses Themenschwerpunkts auf der BAWO Homepage
- Aufbau einer Vernetzungsstruktur über das BAWO Büro
- Folgetreffen der Vernetzungsgruppe   
(Nachlese: Protokoll der konstituierenden Sitzung der Housing Rights Watch group Austria)

Zum Stand der Dinge im Februar 2010.

Grundlagen für den Arbeitskreis Housing Rights Watch

Allgemeines / Studien, Analysen und Expertisen 

• Wohnbauförderung:  Analyse der Förderungsaktivitäten der Länder 2008
Protokoll der konstituierenden Sitzung der Housing Rights Watch Group Austria (BAWO Fachtagung, 8. Mai 2009, Salzburg)
• Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen: Studie zum Kompetenzgefüge im österreichischen Wohnungswesen
• Heinz Schoibl, Armutsfalle Wohnen; aus: Dimmel et al (Hg.), Handbuch Armut in Österreich, 2009
• Heinz Schoibl, Knappes Gut Wohnen – Strukturelle Gewalt im neoliberalen Staat am Beispiel des Wohnungsmarktes; in: Dimmel/Schmee (Hg.), Gewalt des neoliberalen Staates, 2008 

Länderspezifische Rechts- und Verwaltungsgrundlagen

• Wien: Vergaberichtlinien für geförderte Mietwohnungen in Wien 
• Vorarlberg: Wohnbaufibel 2009/2010 Vorarlberg mit grundlegenden Informationen zu allen Förderungsmaßnahmen der Wohnbauförderung sowie der Wohnbeihilfe
• Salzburg: Wohnbauförderungen in Salzburg
• Kärnten: Informationsblatt der zuständigen Abteilung des Landes zur Wohnbeihilfe
• Oberösterreich: Informationsblätter zur Wohnbeihilfe 
• Niederösterreich: Wohnbeihilfe in Niederösterreich/Stellungnahme der BAWO
-> Wohnbeihilfe-Antrag NÖ
-> Wohnhilfe NÖ
• Tirol: Wohnbeihilfe in Tirol/Stellungnahme des DOWAS
->Weiterführende Informationen zu Tirol:
Vormerkrichtlinien Wohnungstaus
Präambel  
Richtlinien/Mietzins-Annuitätenbeihilfe 
Vormerkrichtlinien Mietwohnung